Ab Mitte 2025 werden barrierefreie Websites zur Pflicht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um, sodass europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit bei Websites und Apps gelten. Ziel dieser Regelung ist es, digitale Angebote für alle Menschen – auch für Personen mit Einschränkungen – besser zugänglich zu machen. Dazu zählen beispielsweise Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen. Die Vorschriften orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum stark an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) angelehnt ist.
Was bedeutet das nun für Sie und Ihre Websites?
Um den Anforderungen gerecht zu werden, muss Ihre Webseite drei Prinzipien folgen:
Verständlichkeit – u.a. einfaches Lesen und Verstehen durch z.B. Schriftgröße und Kontrast.
Wahrnehmbarkeit – Textalternativen zu Bildern, einfache Layouts
Bedienbarkeit – Einfache Navigation
Was können Sie tun, um eventuellen Bußgeldern zu entgehen?
1. Die eigene Seite prüfen lassen
Ob Ihre Website ohne Anpassung im aktuellen Zustand bereits den neuen Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entspricht, kann rechtsverbindlich nur durch einen fachkundigen Juristen geprüft werden. Gerne sind wir Ihnen behilflich, entsprechende Berater zu finden.
2. Die eigene Seite optimieren nach vorheriger Prüfung
Sollte die juristische Prüfung einen Anpassungsbedarf ergeben, sind wir an Ihrer Seite in der Umsetzung.
3. Die eigene Seite optimieren ohne vorherige Prüfung
Sollten Sie auf die vorherige juristische Prüfung Ihrer Seite verzichten wollen, können wir Sie beraten, mit welchen Tools bestehende Webseiten im Rahmen der Barrierefreiheit so optimiert werden können, dass sie BFSG-konform sind. Voraussetzungen dafür sind, dass die Webseite gewissen technischen Anforderungen entspricht und ein bestimmtes Alter nicht überschreitet.